Dachkontrolle und Dachreinigung

Regelmässige Pflege für ein langlebiges Dach

Ein defekter Ziegel, welcher sich länger auf dem Dach befindet zieht ein grosses Schadenspotential nach sich. Ebenso kann beim Flachdach eine «Löwenzahnpflanze» zu einem Totalschaden des Flachdachs führen. Das geschulte Auge unserer Fachkräfte ist im Stande, solche Gefahrenherde zu erkennen und zu beseitigen.

Flachdach-kontrolle

Spezialisten sehen auf einem Flachdach sofort die gefährdeten Schwachstellen und können diese bereits von Auge gewissenhaft prüfen. Allfällige Beschädigungen können rasch erkannt und behoben werden. Somit gibt es sie, die dichten Flachdächer!

Steildach-kontrolle

Beim Steildach sind es, im Vergleich zum Flachdach, kleine Rinnstellen die über Monate hinweg ungewollte Wasserführungen bewirken und zu gravierenden Schäden der Holzunterkonstruktion führen können. Wegen dem Unterdach bemerkt man die Undichtigkeit als Bewohner lange nicht. Daher ist eine regelmässige Begutachtung durch Fachleute essentiell und für unsere Kunden von grossem Nutzen.

Vergessen Sie Ihr Dach!

Unsere Unterhaltsvereinbarung

Wir übernehmen den Unterhalt und die Wartung Ihres Daches als unsere Passion gerne für Sie. Im Rahmen einer Unterhaltsvereinbarung geben Sie uns den wiederkehrenden Auftrag, Ihr Dach zu prüfen. So ist es in besten Händen. Folgende Intervalle können mit uns vereinbart werden:

  • Frühjahres- und Herbstkontrolle (2 Mal pro Jahr)
  • Frühjahres- oder Herbstkontrolle (1 Mal pro Jahr oder 1 Mal alle zwei Jahre)
  • Schneeräumung gemäss Wetterlage

Für weitere Informationen rund um die Unterhaltsvereinbarung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns über jedes Dach.

Im Winter leidet Ihr Dach

Der Winter stellt das Bedachungsmaterial vor diverse Herausforderungen. Das gefrierende Wasser kann zu Rissen im Tonziegelmaterial führen, was den Ziegel brechen lässt. Dachlawinen können einzelne Ziegel, vor allem im Kehl- oder Gratbereich, verschieben und zu undichten Stellen führen. Daher empfehlen wir allen Hausbesitzer, ihr Dach nach dieser anspruchsvollen Zeit professionell instand zu setzen.

Haftung des Liegenschaftseigentümer

Obligationenrecht (OR) Art. 58e

«Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines andern Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»

Mit einer regelmässigen Unterhaltsvereinbarung kann der Liegenschaftseigentümer die Verantwortung an die giger gmbh übertragen. Wenn auch Sie von unserem Angebot profitieren wollen, kontaktieren Sie uns.